PATRICK LINKE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Patrick Linke

Gültigkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten mit Auftragserteilung als Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Sprecher Patrick Linke, sofern nicht einzelne abweichende Regelungen vereinbart wurden und an deren Stelle treten. In diesem Fall behalten die übrigen Regelungen dieser AGB ihre Gültigkeit. Alle abweichenden Vereinbarungen sollten zusätzlich zur mündlichen Absprache zwischen dem Auftraggeber und Patrick Linke auch in Textform festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind dennoch möglich und wirksam. Es gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers oder dessen Gagensätze,- und oder Vorstellungen.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber und der Sprecher eine Zusammenarbeit mündlich oder schriftlich vereinbaren und erste Absprachen über die Konditionen der Zusammenarbeit treffen (z.B. zum Produktionsumfang, zum Verwertungsumfang, zum Honorar, Produktionsdatum, etc.).

Wesen der Zusammenarbeit
Die von Patrick Linke erbrachte Arbeit entsteht grundsätzlich als Einzelauftrag auf freiberuflicher, künstlerischer Basis. Folgeaufträge, feste Beschäftigungsverhältnisse, Verschwiegenheitsansprüche, Exklusivitätsansprüche und Konkurrenzausschlüsse können beidseitig durch die Zusammenarbeit nicht abgeleitet werden, sofern sie nicht explizit in Textform vereinbart werden.
Die Leistung des Sprechers ist als künstlerische Arbeit anzusehen, die naturgemäß einen hohen Gestaltungsspielraum mit sich bringt. Faktoren, wie z.B. Temperament, Erfahrungen, körperliche Voraussetzungen und Persönlichkeit des Sprechers haben dabei einen maßgeblichen und immer prägenden Einfluss auf die Art der Darbietung bei der Interpretation eines Textes, unabhängig von Genre- und Produktionsfragen.
Patrick Linke ist nicht Mitglied der KSK.

Rechnungsstellung und Zahlung
Sofern vorab nicht explizit abweichend vereinbart, verstehen sich alle Gagen auf Rechnung zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt aus Deutschland, Spanien oder der Schweiz.
Auf Wunsch kann bei einer Rechnungsstellung ins europäische Ausland (z.B. nach Österreich, Niederlande, etc.) nach dem Reverse Charge Verfahren auf die Berechnung der Umsatzsteuer verzichtet werden. Hierfür muss der Rechnungsnehmer seine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID/UID/VAT) dem Sprecher noch vor der Rechnungsstellung bekannt geben. Der Rechnungsbetrag ist nach Leistungserbringung sofort fällig und innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen; in jedem Fall aber vor Beginn der Erstnutzung der Aufnahmen.
Im übrigen ist Patrick Linke von der Sozial, und Rentenversicherungspflicht sowie KSK in Deutschland (mit Nachweis) befreit und nicht Mitglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Lizenzen zur Nutzung der Sprache
Mit dem Durchführen der Sprachaufnahmen entstehen Rechte an der aufgenommenen Sprache, die immer bei Patrick Linke liegen. Der Auftraggeber erwirbt mit der Sprechergage nicht die Sprachaufnahme selbst, wie ein Produkt, sondern immer ausschließlich Lizenzen, die Aufnahmen zum individuell vereinbarten Zwecke und Umfang nutzen zu dürfen (Verwertungsrecht). Die Vergütung der Nutzungslizenzen ist Teil der Sprechergage. Der genaue Umfang der benötigten Nutzungslizenzen (z.B. interne Nutzung, öffentliche Nutzung, Medium, Zeitraum, Ausstrahlungsgebiete etc.) bestimmt maßgeblich die Höhe der Sprechergage.
Der Auftraggeber erwirbt die jeweiligen Lizenzen erst mit vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags. Teilzahlungen des Rechnungsbetrags legitimieren keine Teilnutzungen der Aufnahmen. Eine Nutzung der Sprachaufnahmen ohne vorherigen Rechteerwerb, ist untersagt.
Die vorab genau vereinbarten Nutzungs-Lizenzen werden auf der Rechnung detailliert aufgeführt, so dass das Abschließen eines zusätzlichen Lizenzvertrags im Regelfall nicht notwendig ist. Sollte ein zusätzlich auszuhandelnder Lizenzvertrag von Auftraggeberseite dennoch gewünscht sein, muss dieser Wunsch vor dem Tag der Vertonung angebracht werden. In dem Fall fällt von Sprecherseite eine Bearbeitungsgebühr in festzusetzender Höhe an. Die Sprechergage deckt keine möglichen Lizenzen oder Abgaben an Dritte ab (z.B. Lizenzgebühren für Texte und Musiken oder Künstlersozialabgaben etc.).
Solle die aufgenommene Sprache – auch nur in Teilen – über die vereinbarten und/oder vergüteten Verwertungen hinaus genutzt werden (z.B. für weitere oder abweichende Motive, Cutdowns, Mutationen, zusätzliche Medien, zusätzliche Ausstrahlungsgebiete, Folgejahre, abweichende Zwecke, etc.), muss der Auftraggeber Patrick Linke darüber vorab unaufgefordert informieren und die dafür benötigten Lizenzen zu einem noch festzusetzenden Nachhonorar zusätzlich erwerben. Jede weitere oder erweiterte Veröffentlichung und/oder Änderung des Zwecks der Nutzung ist gesondert zu vergüten.
Die Verwendung der Sprachaufnahme zur Nutzung im Bereich „Künstliche Intelligenz“, etwa zum Training oder für das Erzeugen künstlicher Stimmen (z. B. Klonen von Stimmen), ist immer ausgeschlossen. Auch eine Archivierung der Aufnahmen zu solchen Zwecken ist untersagt.

Informationspflicht
Weicht die tatsächlich stattfindende/vereinbarte Nutzung der Aufnahmen vom ursprünglich vereinbarten Umfang (auch nur in Teilen) ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, Patrick Linke vor Beginn der ersten Nutzung der Sprachaufnahmen unaufgefordert über den neuen Umfang der Verwertung zu informieren und die dafür benötigen Nutzungslizenzen zu erwerben. Diese Information ist Patrick Linke spätestens binnen 8 Tagen nach der ersten Nutzung nachzureichen.
Nach Ablauf dieser Frist (8Tage) und der Nichteinhaltung der Informationspflicht, kann Patrick Linke eine Vertragsstrafe (zzgl. Verzugszinsen) in doppelter Höhe der bis zu diesem Tag an aufgelaufener Lizenz,- und/oder Nutzungsrechte verlangen.

Vergütung – Honorar
Durch das Zustandekommen der Zusammenarbeit (z.B. Vorbereitung des Sprechertextes, Sprachproduktion, Nutzung der Aufnahmen) wird ein Honorar als Vergütung des Sprechers fällig. Die Höhe des Honorars ist vom Auftragsvolumen und der angedachten beziehungsweise tatsächlich erfolgten Nutzung der Sprachaufnahmen abhängig. Das Sprecherhonorar, sowie die damit veräußerten Nutzungslizenzen sollten vor dem Produktionstermin eindeutig besprochen und vereinbart werden.
Werden honorarbeeinflussende Details vorab nicht oder nicht eindeutig vereinbart, oder überschreitet die während der Aufnahme tatsächlich erbrachte Leistung die vorab vereinbarte Leistung (z.B. eine höhere Anzahl an zu sprechenden Motiven oder Textalternativen oder ein höherer textlicher Umfang), muss das durch eine angemessene Nachvergütung honoriert werden. Nachgagen und Nachvergütungen sind jeweils frei zu verhandeln.
Werden die Sprachaufnahmen geringer als vorab vereinbart genutzt oder wird im Studio der vereinbarte Leistungsumfang nicht voll abgerufen, darf die vereinbarte Vergütung nicht aufgerechnet werden beziehungsweise es besteht kein Recht auf Rückzahlung der Vergütung.

Korrekturen
Reklamationen, also von Patrick Linke zu vertretende Fehler (z.B. Aussprachefehler), werden kostenfrei korrigiert. Diese kann der Auftraggeber innerhalb von 8 Werktagen nach der Aufnahme melden.
Muss eine Aufnahme aus anderen Gründen nachträglich korrigiert beziehungsweise neu eingesprochen werden (z.B. aufgrund von Textänderungen oder alternativen Betonungen), beziehungsweise durch neue Textteile erweitert werden, gilt dies immer als vollwertige neu zu honorierende Aufnahme. Kleine Korrekturen von bislang nicht ausgewerteten Aufnahmen werden mit 50% des ursprünglich vereinbarten Sprecherhonorars angesetzt. Sonstige Korrekturaufnahmen (z.B. umfangreichere Korrekturen, Korrekturen zu bereits ausgewerteten Aufnahmen, neue Textteile) werden mit 100% des ursprünglich vereinbarten Sprecherhonorars angesetzt. Weitere etwaige durch die Korrekturaufnahme anfallende Kosten (z.B. Studiokosten, Fahrtkosten) müssen von der Korrekturgage unabhängig ermittelt und vergütet werden.

Ausfallhonorar
Im Fall einer kurzfristigen Produktionsabsage durch den Auftraggeber (= werktags weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Termin), wird ein Ausfallhonorar in Höhe von pauschal 400 Euro fällig. Befindet sich Patrick Linke bereits auf dem Weg zum Studio, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der vorab vereinbarten Gage fällig. Sollte Patrick Linke seinerseits einen Produktionstermin aus nachvollziehbaren Gründen absagen müssen, haftet er nicht für damit verbundene Kosten des Auftraggebers.

Vertragsverstöße
Bei Verstößen gegen die Informationspflicht oder gegen sonstige Vereinbarungen (z.B. unlizenzierte Nutzungen der Aufnahmen), verpflichtet sich der Auftraggeber – unabhängig von den noch zu zahlenden Verwertungshonoraren – für jeden Fall der Zuwiderhandlung, eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen des verhandelten Verwertungshonorars an Patrick Linke zu zahlen. In dieser Weise haftet der Auftraggeber auch für Verstöße/Zuwiderhandlungen, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.
Der Sprecher haftet nicht für den Inhalt der Produktion oder für etwaige Verletzungen der Rechte Dritter durch die Produktion (z.B. nicht geklärte Rechte an Text oder Musik).

Schlussbestimmungen
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Sprecher und dem Auftraggeber gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Köln.
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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